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Blauzungenkrankheit im Eifelkreis

PRÜM (700) - Nachdem auch im Eifelkreis Bitburg-Prüm die Blauzungenkrankheit aufgetreten ist, wird das Land Rheinland-Pfalz zur Restriktionszone erklärt. Rinder, Ziegen, Schafe, Lamas und Alpakas dürfen nur dann verbracht werden, wenn mit einer Blutuntersuchung nachgewiesen wurde, dass die Tiere frei von der Blauzungenkrankheut sind. Zusätzlich müssen die Tiere zuvor mit insektenabwehrenden Mitteln behandelt werden. Weil auf diese Weise das Virus besonders häufig übertragen wird. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Tiere mit einem nachgewiesenen Impfschutz, wie der Eifelkreis Bitburg-Prüm mitteilt. Ausnahmen gelten auch für bestimmte Jungtiere unter 90 Tagen, deren Mütter bereits geimpft waren. Innerhalb der Restriktionszone können Tiere aber weiterhin verbracht werden, so die Kreisverwaltung weiter. Ausgenommen sind lediglich Tiere, die Symptome der Erkrankung aufweisen. Für Menschen besteht keinerlei Gefahr. Milch und Fleisch erkrankter Tiere können bedenkenlos verzehrt werden.

Donnerstag, 27.11.25

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