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Auch Kall dreht an der Steuerschraube

KALL (700) - Die Gemeinde Kall lässt Eigentümer von Häusern und Wohnungen deutlich mehr Gebühren und Steuern zahlen. Wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen schafft die Gemeinde die bisher differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer B ab. Künftig müssen damit sowohl Eigentümer von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken in Kall wieder denselben Steuersatz zahlen.

Damit folgt die Gemeindeverwaltung den Mustervorgaben des Städte- und Gemeindebundes. Die Folge werden spürbare Mehrbelastungen für Besitzer von Wohngrundstücken sein. Das trifft auch für Mieter zu. Der Steuersatz wird dazu im kommenden Jahr von 590 auf 793 Punkte angehoben. Der Gemeinderat in Kall hat dazu auf seiner jüngsten Sitzung grünes Licht erteilt.

Montag, 15.12.25

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