Enger Zeitrahmen für Silvesterfeuerwerk in der DG
EUPEN/ST.VITH (700) - In der DG gelten in der Neujahrsnacht enge Zeitgrenzen für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. Darauf haben jetzt noch einmal die Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel hingewiesen. Grundsätzlich darf nur rund um den Jahreswechsel in der Silvesternacht geböllert werden. In allen neun DG-Kommunen ist das zwischen 23.45 Uhr und 1.30 Uhr erlaubt.
Abweichungen gibt es in Lontzen und Raeren, wo auch noch in der späteren Neujahrsnacht Raketen und Feuerwerksköroper gezündet werden können. In Kelmis endet die Erlaubnis für Feuerwerk bereits um ein Uhr.
Die Behörden bitten die Bürger, sich an die Regeln zu halten. Außerdem wird an die hohe Verletzungsgefahr erinnert und an den vorsichtigen Umgang appelliert. Außerdem sollte Feuerwerk auch nicht in der Nähe von Tieren gezündet werden, heißt es in einer Mitteilung.
Mittwoch, 31.12.25
