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Vogelgrippe: Schutzmaßnahmen bleiben erhalten

EUSKIRCHEN (700) - Seit November hat es im Kreis Euskirchen drei bestätigte Fälle der Vogelgrippe gegeben. Seitdem sind keine neuen Fälle mehr hinzugekommen. Die gestern ausgelaufene Allgemeinverfügung ist dennoch noch einmal verlängert worden. Sie gilt nun bis zum 20. Februar und beinhaltet eine Stallpflicht für Geflügel im Bereich Euskirchen-Kuchenheim.

Geflügel muss damit weiter in einem Stall untergebracht werden und darf nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen. Geflügelausstellungen, Märkte und Börsen bleiben bis zum 20. Februar im gesamten Kreis Euskirchen verboten.

Mittwoch, 21.01.26

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