Neuer Windpark: Betroffene Landwirte müssen keine Pacht zahlen
AMEL/BÜLLINGEN (700) - Wegen des neuen Windparks in Büllingen und Amel wird die Nutzung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen eingeschränkt. Dort werden Zufahrtswege, Stellflächen für Krananlagen sowie unterirdische Stromkabel installiert. Außerdem die beiden Windräder und zugehörige Technikräume. Bei der Entwicklung des Projektes waren deshalb mit den betroffenen Landwirten Entschädigungsbeträge und Pachtverzichte vereinbart worden.
Der Gemeinderat Amel hat diese Vereinbarungen nun offiziell festgehalten. Die Laufzeit ist identisch mit der des Windparks und beträgt zunächst 30 Jahre. Nun kann ein Erbbauvertrag mit der Betreibergesellschaft unterzeichnet werden. Der Gemeinderat in Büllingen hatte bereits einen ähnlichen Beschluss gefasst. Noch ist vor dem Staatsrat allerdings eine Klage gegen das Vorgehen anhängig.
Mittwoch, 04.02.26
