Bewährungsstrafe für Betrug an Rentnerin
EUSKIRCHEN/ZÜLPICH (700) - Das Amtsgericht Euskirchen hat eine Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatte in Zülpich bei einer älteren Frau als Haushaltshilfe gearbeitet. Dabei durfte sie auch Geld abheben. Innerhalb von wenigen Monaten verschwanden auf diese Weise 42.000 Euro vom Konto der Rentnerin. Das Geld gab die Angeklagte für einen aufwendigen Lebensstil und zur Begleichung von Mietrückständen aus. Dass sie nur zwei Jahre auf Bewährung erhielt, ist vor allem dem Umstand zu verdanken, dass sie sich vor Gericht nicht nur geständig zeigte, sondern offenbar erleichtert darüber war, dass ihre Taten aufgeflogen waren.
Mittwoch, 04.02.26
