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Streit zwischen Herzogenrath und Krankenkassen

HERZOGENRATH (700) - Zwischen der Stadt Herzogenrath und den Krankenkassen gibt es eine unterschiedliche Rechtsauffassung zur Finanzierung so genannter Fehleinsätze im Rettungsdienst. Dazu zählen die Krankenkassen alle Fahrten, die nicht mit einem Transport ins Krankenhaus enden. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen seit zwei Jahren nicht mehr und berufen sich darauf, dass nur Transportkosten übernahmefähig seien.

Die Stadt Herzogenrath beruft sich auf das Landesrettungsgesetz sowie auf das kommunale Abgabengesetz NRW. Demnach seien auch Fehlfahrten abzurechnen und müssten in eine kostendeckende Kalkulation einfließen, heißt es in einer Mitteilung. Die Stadt ist verpflichtet, den Rettungsdienst kostendeckend zu betreiben. Dabei sei sie nicht bereit, die Mehrkosten aus dem städtischen Haushalt zu begleichen und damit an die Bürger weiterzugeben.

Eine Einigung konnte bislang nicht erzielt werden. Aus dem Rathaus heißt es, man halte an seiner bisherigen Rechtsauffassung fest.

Dienstag, 17.02.26

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