2G und 2Gplus im Freizeit- und Kulturbereich
NRW (700) - Als ersten Schritt bewerten die Krankenhäuser im deutschen Teil unseres Sendegebietes die Entscheidung von NRW-Ministerpräsident Wüst, aufgrund der vierten Corona-Welle die 2G-Regel im Freizeitbereich einführen zu wollen. Sowohl drinnen im Restaurant als auch draußen auf dem Weihnachtsmarkt, beim Karneval oder im Stadion. In Bereichen mit hohem Risiko soll sogar 2Gplus gelten - also mit Test für Geimpfte und Genesene. Das soll verhindern, dass die Infektionszahlen ähnlich stark ansteigen wie in Sachsen, Bayern oder Thüringen. Wichtig sei „konzentrierte Wachsamkeit“, so Wüst. Damit will er eine Schließung von Geschäften, Schulen und Kindergärten verhindern und gleichzeitig das Gesundheitswesen nicht überlasten. In der schwarz-gelben Koalition war zuletzt lange die Verhältnismäßigkeit einer solchen Entscheidung diskutiert worden. Ausnahmeregeln sind nur für Kinder und Jugendliche vorgesehen. An Arbeitsplätzen sollen die 3G-Regeln gelten. Zudem will das Land die Impfkampagne noch einmal beschleunigen.
Mittwoch, 17.11.21