Einstweilige Verfügung im Mülltonnenstreit
MECHERNICH (700) - Im seit Wochen schwelenden Mülltonnenstreit im Kreis Euskirchen hat die Stadt Mechernich als eine der betroffenen Kommunen jetzt gerichtlich den vorzeitigen Abzug der Abfallmietgefäße unmöglich gemacht. Das Landgericht Bonn hat dazu eine einstweilige Verfügung erlassen. Diese verbietet dem derzeitig zuständigen Müllentsorger, der Firma Schönmackers, sowohl die vorzeitige Abholung der vermieteten Mülltonnen als auch die Aufforderung an die Haushalte, die Abfallgefäße für eine vorzeitige Abholung bereitzustellen. In mehreren Kommunen hatten die Anwohner Probleme mit der Abfallentsorgung befürchtet. Anlass ist der Tausch des Entsorgers. Ab Januar ist für die meisten Kommunen im Kreis Euskirchen die Firma RMG zuständig. Schönmackers hatte deshalb öffentlich angekündigt, die vermieteten Bio- und Restmülltonnen bereits ab Mitte November nach und nach abzuziehen. In diesem Zusammenhang waren die Haushalte dazu aufgefordert worden, die Tonnen für eine Mitnahme bereitzustellen. Die Stadt Mechernich hat mit dem Gerichtsentscheid nun erreicht, dass die Leerung der Tonnen bis zum Jahresende durch Schönmackers zu gewährleisten ist und die Müllgefäße auch nicht vorher abgezogen werden dürfen.
Donnerstag, 18.11.21