Nach tödlichem Arbeitsunfall: Bauunternehmer verurteilt
LÜTTICH/VERVIERS (700) - Ein Bauunternehmer ist vom Strafgericht Lüttich wegen eines tödlichen Arbeitsunfalls zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro verurteilt worden. 2016 war ein Arbeiter auf einer Baustelle in Verviers vom Schlauch eines fahrenden Betonmischers am Kopf getroffen und tödlich verletzt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass unzureichende Bedienungsanweisungen auf der Baustelle ursächlich für den Unfall waren. Die Witwe und die beiden Töchter waren in dem Prozess als zivile Nebenkläger aufgetreten. Ihnen wurden jeweils Entschädigungen von 15.000 Euro zugesprochen. Rechtskräftig sind die Urteile allesamt nicht, da alle Parteien ankündigten, in Berufung gehen zu wollen.
Dienstag, 30.11.21