„Gassi gehen“ während der Arbeit ist nicht erlaubt
STÄDTEREGION (700) - Schlappe für eine Kindertagespflegerin aus der StädteRegion vor dem Aachener Verwaltungsgericht. Diese hatte gegen ihre Kündigung geklagt. Das Gericht erklärte allerdings, dass die Frau die Aufgabe der Betreuung ihr anvertrauter Kinder zu keinem Zeitpunkt an Dritte übertragen dürfe. Genau dabei war die Frau aber von einem Mitarbeiter des Jugendamtes ertappt worden. Anstatt sich um die Betreuung der Kinder zu kümmern, hatte sie in der Arbeitszeit ihren Hund ausgeführt. Im Zuge der Ermittlungen hatte die Frau nicht schlüssig erklären können, wer in der Zwischenzeit die Kinder beaufsichtigt hatte. Gegen das Urteil gibt es die Möglichkeit der Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
Donnerstag, 09.12.21