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Urteil im „Pony-Streit“ von Blankenheim

BLANKENHEIM/AACHEN (700) - Im „Pony-Streit“ von Blankenheim ist jetzt das Urteil vor dem Verwaltungsgericht Aachen gefallen. Ein Pferdebesitzer hatte geklagt, weil die Gemeinde Blankenheim ihm eine Rechnung über 750 Euro zur Versorgung und Aufbewahrung des Tieres gestellt hatte. Das Pony war vor einem Jahr von seiner Koppel an der B51 ausgebrochen. Erst zwei Monate später konnte das Fundtier wieder an den Halter zurückgegeben werden. Der Besitzer hatte lange nicht eindeutig nachweisen können, dass es sich tatsächlich um sein Pony handelt. Danach hatte die Gemeinde zunächst eine bessere Einzäunung der Weide verlangt, weil das Tier schon einmal ausgerissen war. Deshalb hatte der Pferdehalter den Rechnungsbetrag nicht anerkannt und nur 200 Euro bezahlt. Das Verwaltungsgericht gab nun der Gemeinde Blankenheim Recht. Der Pferdebesitzer muss nun neben den 750 Euro auch die Gerichtskosten tragen.

Donnerstag, 23.12.21

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