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Wohn- und Pflegezentren müssen keine Zuschüsse zurückzahlen

OSTBELGIEN (700) - Gute Nachrichten für die Betreiber der Wohn- und Pflegezentren in der DG. Sie müssen Zuschüsse aus dem zu Ende gehenden Jahr, die die DG für Einnahmeausfälle in der Tagespflege gezahlt hatte, nicht zurückerstatten. Wegen der Pandemie waren viele Angebote gestrichen und freie Plätze nicht mehr neu besetzt worden. Die DG hatte rund zwei Millionen Euro an Zuschüssen gezahlt. Schon im Sommer war entschieden worden, dass diese Mittel nicht zurückgeführt werden müssen. Dies gilt nun auch für Zuschüsse in Höhe von 700.000 Euro, die für Ausfälle derartiger Angebote in Verbindung mit der Pandemie gewährt worden sind. Gesundheitsminister Antonius Antoniadis betonte, man habe den Betreibern der Einrichtung in der für sie besonders schwierigen Lage keine „weitere neue Baustelle“ bescheren wollen.

Donnerstag, 30.12.21

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