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Wetterschutzvorrichtungen dürfen bis Juni bleiben

OSTBELGIEN (700) - In der DG dürfen Wetterschutzvorrichtungen von Handel und Gastronomie an Terrassen und vor Eingängen nun bis zum 1. Juni stehen bleiben. Das hat der zuständige Minister für Raumordnung, Antonius Antoniadis, mitgeteilt. Eigentlich gilt die Erlaubnis nur für 60 Tage im Jahr. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation wurde die Regel aber wie schon im vergangenen Winter ausgeweitet. Antoniadis erklärt, man wolle Unternehmen, Ladenbesitzern und dem Horeca-Sektor damit die Arbeit erleichtern und zusätzliche Schwierigkeiten vermeiden helfen.

Donnerstag, 06.01.22

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