Neue Corona-Regeln an Schulen in NRW
NRW (700) - Für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen gelten neue Corona-Regeln. Ab sofort muss nach einem positiven Pool-Schnelltest kein negativer Einzel-PCR-Test am Folgetag nachgewiesen werden. Damit sollen die Labore entlastet werden, heißt es vom Schulministerium in Düsseldorf. Das gilt allerdings nur für Grundschulen. Fällt dort ein Pool-Schnelltest positiv aus, ist am Folgetag ein Antigentest oder ein Bürgertest durchzuführen. Für die Förderschulen ändert sich nichts. Hier bleibt es bei der „Lolli-Test-Regelung“.
Derweil meldet die StädteRegion Aachen seit Wochenbeginn vier weitere Corona-Todesfälle. Zwei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 61 und 97 Jahren verstarben im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung, wie das Gesundheitsamt mitteilt.
Donnerstag, 27.01.22