AKV nimmt Klage zurück
AACHEN (700) - Der Karneval beschäftigte gestern das Aachener Verwaltungsgericht. Es ging um eine Klage des Aachener Karnevals-Vereins. Dieser wollte für die Ordensverleihung „Wider den tierischen Ernst“ in der Session 2021/22 insgesamt 100.000 Euro aus einem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen haben.
Die Veranstaltung musste damals wegen der Corona-Pandemie ohne Saalpublikum stattfinden. Dadurch konnte der AKV keine Tickets verkaufen. Es fehlten bedeutende Einnahmen. Die Richterin am Aachener Verwaltungsgericht machte schnell deutlich, dass es wenig Aussicht auf Erfolg geben könnte. Deshalb zog der AKV schließlich seine Klage zurück.
Mittwoch, 28.05.25
