Auch Karnevalstage benötigen Genehmigung
ST.VITH (700) - Die närrische Session nimmt allmählich Fahrt auf. Grund genug für die Eifelpolizei, nochmals daran zu erinnern, dass auch für Karnevalswagen eine Betriebsgenehmigung vorgelegt werden muss. Das gilt für folkloristische Wagen für eine festgelegte Strecke eines Karnevalsumzugs sowie für Planwagen, um zum Beispiel Möhnen oder Jecke durch die Dörfer zu transportieren. Es handelt sich um zwei verschiedene Anträge, für die es entsprechende Formulare auf den Webseiten der ostbelgischen Kommunen gibt.
Dienstag, 14.01.25
