Antragsfrist für DuO-Ausbildungsförderung beginnt
EUPEN (700) - In der DG kann ab sofort für das neue Schuljahr die „DuO-Ausbildungsförderung“ beantragt werden. Berechtigt sind Auszubildende, Studierende und Sekundarschüler des siebten berufsbildenden Jahres, die nicht mehr schulpflichtig sind. Diese können eine Ausbildungsförderung von 350 Euro monatlich erhalten, wenn sie einen der so genannten „Mangelberufe“ in Ostbelgien erlernen.
Der Antrag muss für jedes Jahr der Unterstützung neu eingereicht werden. Die Empfänger müssen das Geld nicht wieder zurückzahlen, wenn sie nach Abschluss ihrer Ausbildung mindestens für fünf Jahre eine Teilzeitbeschäftigung in der DG aufnehmen. Welche Jobs unter den Begriff „Mangelberufe“ fallen, ist auf der Plattform „Ostbelgien-Bildung“ im Internet einsehbar.
Donnerstag, 29.08.24
