Fall Braem: Stellungnahme der NBK
KELMIS (700) - Im Fall des Wohnsitzwechsels des früheren Kelmiser Schöffen Mirko Braem hat sich nun auch die Liste NBK zu Wort gemeldet. Ihr Einspruch gegen die Kandidatur von Braem hatte schlussendlich dazu geführt, dass er vom Appellationshof in Lüttich als „Nicht wählbar“ erklärt worden ist. Der Gemeindevorstand war bei einer ersten Prüfung zum selben Ergebnis gekommen. Nach einer zweiten Prüfung war der zu diesem Zeitpunkt bereits umbesetzte Gemeindewahlvorstand allerdings der Auffassung Braems gefolgt. Dagegen hatte die NBK Einspruch eingelegt. In ihrer Stellungnahme spricht sie von einem „klaren Rechtsverstoß, der vom Gemeindekollegium geduldet worden sei“. Braems Haus, in dem er in Kelmis lebte, sei derweil sogar verkauft worden. Die Gemeinde Bleyberg habe ihn wie laut Vorschrift üblich in ihr Bevölkerungsregister eingetragen.
Dienstag, 01.10.24